Keine Verbote für Mütter
Beerheide, R.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2017 · Heft 4 · S. 644
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Pauschale Beschäfitigungsverbote für Ärztinnen in der Schwangerschaft gehören künftig der Vergangenheit an: Mit der Integration der Novellierung der Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz wird das Mutterschutzgesetz von 1952 erneuert. Ende März hat der Bundestag zugestimmt, Mitte Mai gibt der Bundesrat sein Votum ab. Demnach sind Arbeitsverbote gegen den Willen der Schwangeren nicht mehr möglich, stattdessen sollen die Arbeitsplätze so umgestaltet werden, dass Gefährdungen ausgeschlossen werden können. Der Arbeitgeber wird verpflichtet, der Schwangeren ein Gespräch über die Anpassung ihrer Arbeitsbedin…