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Zum Schadensersatzanspruch (un)mittelbar vom Arbeitskampf betroffener Unternehmen in der jüngsten Rechtsprechung des BAG

Meyer, C.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2017 · Heft 4 · S. 210 bis 220

Dokument
175620
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Meyer, C.;
Ausgabe
Heft 4 / 2017
Jahrgang 31
Seiten
210 bis 220
Erschienen: 2017-04-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Das BAG hat in der jüngsten Zeit wiederholt Entscheidungen zum Schadensersatzanspruch sowohl direkt als auch indirekt von einem Streik betroffener Unternehmen gefällt. Obwohl eigentlich diese Unternehmen gemeinsam von den Folgen eines rechtswidrigen Arbeitskampfes betroffen sein köimen, erkennt das BAG insbesondere bei einer verletzten Friedenspflicht nur Ansprüche der direkt von einem Streik als avisierter Arbeitskampfgegner der Gewerkschaft bezeichneten Unternehmen an.

Schlagworte

GEWERKSCHAFT UNTERNEHMEN SCHADENSERSATZ TARIFVERTRAG RECHTSPRECHUNG SERVICE BERLIN STUDENTEN ZEIT VERHALTEN ES DRUCK PRIVATISIERUNG REFLEX TARIFVERHANDLUNGEN GEWERKSCHAFTEN