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Eingruppierung (BAT-O/TV-L) einer IT-Slcherheltsbeauftragten notwendige Voraussetzung einer abgeschlossenen wissenschaftlichen Hochschulbildung

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2017 · Heft 4 · S. 221 bis 224

Dokument
175621
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2017
Jahrgang 31
Seiten
221 bis 224
Erschienen: 2017-04-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Das Tätigkeitsmerkmal „Angestellte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit iSd. VergGr. Ila Fallgr. la der Anlage la zum BAT-O setzt voraus, dass die von der Angestellten auszuübende Tätigkeit eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung erfordert und sie über eine entsprechende wissenschaftliche Hochschulbildung verfügt. Abzustellen ist dabei auf die konkreten, der Angestellten im Rahmen des Arbeitsvorgangs zugewiesenen Tätigkeiten, nicht darauf, welche Tätigkeiten typischerweise mit einer solchen Stelle verbunden sind.

Schlagworte

TÄTIGKEIT AUFGABENSTELLUNG INFORMATIK AUSBILDUNG ARCHIV RECHTSPRECHUNG LANDWIRTSCHAFT UMWELT STEUERN DOKUMENTATION WAHRNEHMUNG SICHERHEIT SCHREIBEN MATHEMATIK DENKEN ARBEIT