Eingruppierung (BAT-O/TV-L) einer IT-Slcherheltsbeauftragten notwendige Voraussetzung einer abgeschlossenen wissenschaftlichen Hochschulbildung
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2017 · Heft 4 · S. 221 bis 224
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Tätigkeitsmerkmal „Angestellte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit iSd. VergGr. Ila Fallgr. la der Anlage la zum BAT-O setzt voraus, dass die von der Angestellten auszuübende Tätigkeit eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung erfordert und sie über eine entsprechende wissenschaftliche Hochschulbildung verfügt. Abzustellen ist dabei auf die konkreten, der Angestellten im Rahmen des Arbeitsvorgangs zugewiesenen Tätigkeiten, nicht darauf, welche Tätigkeiten typischerweise mit einer solchen Stelle verbunden sind.