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Einordnung zwischen Eingangsund Endwert nach Rückkehr in eine alte Vergütungsgruppe Berücksichtigung von vorangegangenen Zeiten ergänzende Auslegung von Tarifverträgen

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2017 · Heft 4 · S. 224 bis 226

Dokument
175622
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2017
Jahrgang 31
Seiten
224 bis 226
Erschienen: 2017-04-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Bis zum 28. 2. 2011 war die Kl. als Professional Service 1 tätig und erhielt zuletzt Vergütung gern. Vergütungsgruppe C Endwert des Vergütungstarifvertrags Nr. 3 Bodenpersonal DLH (VTV Nr. 3). Aufgrund einer Vereinbarung mit der Bekl. war im Jahr 2011 die Arbeitszeit der Kl. befristet reduziert. Auf ihre Bewerbung wurde sie ab dem 1. 3. 2011 auf eine Position als Basic Operations 2 unter Eingruppierung in die Vergütungsgruppe B Endwert versetzt. Aufgrund einer weiteren Bewerbung erfolgte mit Wirkung ab dem 22. 8. 2011 eine weitere Versetzung auf die Position Professional Operations 1 und eine Umgruppierung in di…

Schlagworte

VERGÜTUNG MITARBEITER TÄTIGKEIT TARIFVERTRAG SERVICE ARBEITNEHMER BODEN RECHTSPRECHUNG ARBEITSVERHÄLTNIS ZEIT FAMILIE ES ELTERN WAHRNEHMUNG Zeitschrift für Tarifrecht München