CareLit Fachartikel
Umkleidezeiten Schätzung
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2017 · Heft 4 · S. 239 bis 242
Dokument
175627
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Steht fest (§ 286 ZPO), dass Umkleideund Wegezeiten auf Veranlassung des Arbeitgebers entstanden sind, kann aber der Arbeitnehmer seiner Darlegungsoder Beweislast für den zeitlichen Umfang, in dem diese erforderlich waren, nicht in jeder Hinsicht genügen, darf das Gericht die erforderlichen Umkleideund damit verbundenen Wegezeiten nach §287 Abs. 2 iVm. Abs. l Satz 1 und Satz 2 ZPO schätzen.
Schlagworte
ARBEITNEHMER
ARBEITSVERTRAG
BERUFSKLEIDUNG
VERGÜTUNG
ZEIT
TÄTIGKEIT
TRAGEN
KLEIDUNG
HÖHE
LEISTUNG
ARBEIT
ARBEITSLEISTUNG
ARBEITSPLATZ
ES
VERSTÄNDNIS
WAHRSCHEINLICHKEIT