Arbeitgeber sollen zahlen
Gießelmann, K.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2017 · Heft 4 · S. 685
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Als zentraler Akteur haben viele Unternehmen nach Inkrafttreten des Präventionsgesetzes begonnen, mehr Leistungen für ihre Mitarbeiter zu organisieren. Siemens bietet beispielsweise mehrwöchige Gesundheitstrainings für seine Mitarbeiter auf Anraten des Betriebsarztes an. Doch das Finanzamt machte der Präventionsabsicht von Siemens und auch anderen Firmen einen Strich durch die Rechnung. Der Bundesfinanzhof urteilte über das dreiwöchige Gesundheitstraining: Das überwiegend eigenbetriebliche Interesse liege nicht mehr vor und sei somit zu versteuern. Bereits im Januar 2016 beschwerten sich Arbeitgeberverbände in e…