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Zusatzentgelte sichern

Haack, H.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2017 · Heft 5 · S. 40 bis 42

Dokument
175686
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach
Autor:innen
Haack, H.;
Ausgabe
Heft 5 / 2017
Jahrgang 86
Seiten
40 bis 42
Erschienen: 2017-05-01 00:00:00
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

Wahlleistungen sind etabiierte und beiiebte „Extras“ der Patienten. Vor ailem die Wahlarztbehandiung und die Wahiunterbringung sind beiiebt. Um sich diese Zusatzentgeite zu sichern, sind ein paar Regein zu beachten und einige Falistricke zu umgehen, in der Rechtsprechung gab es in den letzten Jahren einige Entscheidungen zur Wirksamkeit von Wahlleistungen, die hier zusammengefasst werden.

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG VEREINBARUNG PATIENT URTEIL PATIENTEN LEISTUNG ES KRANKENHÄUSER VERTRAUEN GESUNDHEIT KRANKENHAUSÄRZTE SCHADENSERSATZ PRAXIS KU GESUNDHEITSMANAGEMENT