Vertragsarztrecht Streikverbot für Vertragsärzte
Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin · 2017 · Heft 4 · S. 65 bis 78
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kläger nimmt als Facharzt für Allgemeinmedizin an der vertragsärztlichen Versorgung im Bezirk der besagten KÄV teil. Mit Schreiben vom 8.10.2012 setzte er die Beklagte darüber in Kenntnis, dass er am 10.10.2012 zusammen mit fünf anderen Kollegen „das allen Berufsgruppen verfassungsrechtlich zustehende Streikrecht“ ausüben und deshalb an diesem Tag seine Praxis schließen werde. Eine Notfallversorgung werde gewährleistet, indem zum Beispiel über den Anrufbeantworter und einen Ausbang an der Praxis auf einen die Notfallversorgung übernehmenden Kollegen hingewiesen werde. Mit diesem Warnstreik werde der Forderun…