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Wortmarke „Pramino (Vaginalzäpfchen)

Pharma Recht, Frankfurt · 2017 · Heft 4 · S. 142 bis 150

Dokument
175730
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2017
Jahrgang 39
Seiten
142 bis 150
Erschienen: 2017-04-30 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Art. 75 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 stellt einen besonderen Anwendungsfall des auch in Art. 41 Abs. 2 Buchst, a der Charta der Grundrechte der Europäischen Union niedergelegten allgemeinen Grundsatzes des Schutzes der Verteidigungsrechte dar, wonach Personen, deren Interessen durch eine amtliche Entscheidung berührt werden, Gelegenheit erhalten müssen, ihren Standpunkt gebührend darzulegen. Der Anspruch auf rechtliches Gehör erstreckt sich auf alle tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkte, die die Grundlage der Entscheidungsfindung bilden, nicht aber auf den endgültigen Standpunkt, den die Verwa…

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG URTEIL BEURTEILUNG ARZNEIMITTEL INDIKATION PERSONEN ENTSCHEIDUNGSFINDUNG MARKETING EIGENTUM KLASSIFIKATION PRAXIS GOLD SCHREIBEN ELEMENTE WAHRNEHMUNG