Neue Verordnungen zur Überprüfung der Voraussetzungen für dieKassenvergütung von Arzneimitteln
Pharma Recht, Frankfurt · 2017 · Heft 4 · S. 166 bis 168
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bundesgericht hatte bekanntlich festgestellt, dass die Praxis des zuständigen Bundesamtes für Gesundheit (BAG), die Preise der vergütungspflichtigen Arzneimittel anlässlich der Überprüfung alle drei Jahre nur anhand eines Vergleichs mit den Preisen des gleichen Arzneimittels in mehreren Referenzländern festzusetzen (so genannter Auslandspreisvergleich, APV), gegen das übergeordnete Krankenversicherungsgesetz verstösst und nicht gesetzmässig war. Neu muss das BAG auch bei der Überprüfung alle drei Jahre zusätzlich zum APV auch den so genannten therapeutischen Quervergleich, das heisst den Vergleich eines Arzn…