CareLit Fachartikel

Schaden genommen. Wer haftet?

Demenzpflege im Blick, Stuttgart · 2017 · Heft 4 · S. 12

Dokument
175756
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Demenzpflege im Blick, Stuttgart
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2017
Jahrgang 7
Seiten
12
Erschienen: 2017-04-01 00:00:00
ISSN
1867-6545
DOI

Zusammenfassung

Hinsichtlich des Schadensersatzes für die Verletzung am Arm dürfte es keine großen Probleme geben. Für die Kosten der medizinischen Behandlung kommt die Krankenkasse auf. Eine Regressforderung gegen Herrn Müller kommt nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln in Frage. Dies soll hier aber aus-geschlossen werden.

Schlagworte

THERAPIE HAFTPFLICHT SCHADENSERSATZ VERLETZUNG KRANKENKASSE MITARBEITER ARM DEMENZ VERSICHERUNG ES Demenzpflege im Blick Stuttgart