CareLit Fachartikel
Schaden genommen. Wer haftet?
Demenzpflege im Blick, Stuttgart · 2017 · Heft 4 · S. 12
Dokument
175756
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Hinsichtlich des Schadensersatzes für die Verletzung am Arm dürfte es keine großen Probleme geben. Für die Kosten der medizinischen Behandlung kommt die Krankenkasse auf. Eine Regressforderung gegen Herrn Müller kommt nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln in Frage. Dies soll hier aber aus-geschlossen werden.
Schlagworte
THERAPIE
HAFTPFLICHT
SCHADENSERSATZ
VERLETZUNG
KRANKENKASSE
MITARBEITER
ARM
DEMENZ
VERSICHERUNG
ES
Demenzpflege im Blick
Stuttgart