CareLit Fachartikel
Wenn der Arbeitgeber zu spät zahlt
Sausen, P.; · Altenheim, Hannover · 2017 · Heft 5 · S. 30 bis 31
Dokument
175786
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Es kommt hin und wieder vor, dass ein Arbeitgeber eine Gehaltszahlung ganz oder teilweise nicht, oder aber nicht rechtzeitig leistet. Der Arbeitsvertrag verpflichtet den Mitarbeiter zur Erbringung der Arbeitsleistung und den Arbeitgeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung, des Gehaltes. Die Vergütung ist fällig nach Leistung eines bestimmten Zeitabschnitts. Meist vereinbaren die Vertragsparteien die Zahlung des Gehalts am Monatsende für den vorangegangen Monat.
Schlagworte
MITARBEITER
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
ARBEITSRECHT
URTEIL
VERGÜTUNG
HÖHE
ARBEITSVERHÄLTNIS
Altenheim
Hannover