CareLit Fachartikel

Wenn der Arbeitgeber zu spät zahlt

Sausen, P.; · Altenheim, Hannover · 2017 · Heft 5 · S. 30 bis 31

Dokument
175786
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Sausen, P.;
Ausgabe
Heft 5 / 2017
Jahrgang 56
Seiten
30 bis 31
Erschienen: 2017-05-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Es kommt hin und wieder vor, dass ein Arbeitgeber eine Gehaltszahlung ganz oder teilweise nicht, oder aber nicht rechtzeitig leistet. Der Arbeitsvertrag verpflichtet den Mitarbeiter zur Erbringung der Arbeitsleistung und den Arbeitgeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung, des Gehaltes. Die Vergütung ist fällig nach Leistung eines bestimmten Zeitabschnitts. Meist vereinbaren die Vertragsparteien die Zahlung des Gehalts am Monatsende für den vorangegangen Monat.

Schlagworte

MITARBEITER ARBEITGEBER ARBEITNEHMER ARBEITSRECHT URTEIL VERGÜTUNG HÖHE ARBEITSVERHÄLTNIS Altenheim Hannover