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Siegel, B.; · Deutsches Yoga-Forum, Göttingen · 2017 · Heft 4 · S. 28 bis 31

Dokument
175814
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Yoga-Forum, Göttingen
Autor:innen
Siegel, B.;
Ausgabe
Heft 4 / 2017
Jahrgang 2
Seiten
28 bis 31
Erschienen: 2017-04-01 00:00:00
ISSN
0940-8614
DOI

Zusammenfassung

Wenn Sie Yoga-Kurse für die VFIS oder in der Familienbildungsstätte anbieten, können Sie die Übungsleiterpauschale in Anspruch nehmen. Sie haben dann einen Umsatz von 2 400 Euro im Jahr steuerfrei. Diese nebenberufliche Selbstständigkeit müssen Sie nirgends anmelden. Dafür müssen Sie keine Krankenoder Rentenversicherungsbeiträge bezahlen. Das Flonorar ist bei der Einkommensteuererklärung anzugeben (Anlage N, Zeile 26, Steuerfrei erhaltene Aufwandsentschädigungen; siehe ausführlichen Artikel in Fleft 6/2016).

Schlagworte

TÄTIGKEIT SERVICE RENTENVERSICHERUNG BEITRÄGE EINNAHMEN LESEN ES ROLLE EINKOMMEN Deutsches Yoga-Forum Göttingen