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Der kleine Start
Siegel, B.; · Deutsches Yoga-Forum, Göttingen · 2017 · Heft 4 · S. 28 bis 31
Dokument
175814
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wenn Sie Yoga-Kurse für die VFIS oder in der Familienbildungsstätte anbieten, können Sie die Übungsleiterpauschale in Anspruch nehmen. Sie haben dann einen Umsatz von 2 400 Euro im Jahr steuerfrei. Diese nebenberufliche Selbstständigkeit müssen Sie nirgends anmelden. Dafür müssen Sie keine Krankenoder Rentenversicherungsbeiträge bezahlen. Das Flonorar ist bei der Einkommensteuererklärung anzugeben (Anlage N, Zeile 26, Steuerfrei erhaltene Aufwandsentschädigungen; siehe ausführlichen Artikel in Fleft 6/2016).
Schlagworte
TÄTIGKEIT
SERVICE
RENTENVERSICHERUNG
BEITRÄGE
EINNAHMEN
LESEN
ES
ROLLE
EINKOMMEN
Deutsches Yoga-Forum
Göttingen