CareLit Fachartikel

Abgekürzte Kündigungsfrist in der Probezeit

Sausen, P.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2017 · Heft 5 · S. 28 bis 29

Dokument
175817
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
Sausen, P.;
Ausgabe
Heft 5 / 2017
Jahrgang 26
Seiten
28 bis 29
Erschienen: 2017-05-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

SIEHT EIN VOM ARBEITGEBER VORFORMULIERTER ARBEITS-VERTRAG EINE PROBEZEIT VON LÄNGSTENS SECHS MONATEN VOR, KANN DAS ARBEITSVERHÄLTNIS GRUNDSÄTZLICH OHNE WEITERE VEREINBARUNG MIT EINER FRIST VON ZWEI WOCHEN GEKÜNDIGT WERDEN. IST JEDOCH IN EINERWEITEREN REGELUNG DES ARBEITSVERTRAGS EINE LÄNGERE KÜNDIGUNGSFRIST FESTGELEGT, MUSS SICH AUS DER KLAUSEL UNMISSVERSTÄNDLICH ERGEBEN, DASS DIE LÄNGERE FRIST ERST NACH ABLAUF DER PROBEZEIT GELTEN SOLL.

Schlagworte

PROBEZEIT ARBEITGEBER ARBEITNEHMER ARBEITSVERTRAG RECHT KRANKENPFLEGE ARBEITSVERHÄLTNIS ES RECHTSPRECHUNG ZEIT HAND Häusliche Pflege Hannover