CareLit Fachartikel

Drei Tagesfrist in der Praxis

Bartels, T.; Richter, R.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2017 · Heft 5 · S. 38 bis 41

Dokument
175820
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
Bartels, T.; Richter, R.;
Ausgabe
Heft 5 / 2017
Jahrgang 26
Seiten
38 bis 41
Erschienen: 2017-05-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Wenn der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin häusliche Krankenpflege ärztlich verordnet hat, so soll die Versorgung des Versicherten auch aus medizinischen Gründen sofort beginnen. Gleichzeitig soll aber auch der betroffenen Krankenkasse Gelegenheit gegeben werden, notfalls durch Einschaltung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung eine Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen, also der Versicherteneigenschaft, der Möglichkeit der Übernahme durch eine im Haushalt lebende Person, also der sogenannten negativen Tatbestandsvoraussetzung des § 37 Abs. 3 SGB V und durch eine gutachterliche Stellungnah…

Schlagworte

KRANKENKASSE LEISTUNG BEDARFSPLANUNG PFLEGEPERSONAL VERGÜTUNG KRANKENPFLEGE ES ROLLE RICHTLINIE HAND Häusliche Pflege Hannover