CareLit Fachartikel
Die Abrechnungsprüfung, Teil 3: Die Rechte der MDK-Prüfer
RICHTER, R.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2017 · Heft 5 · S. 3 bis 4
Dokument
175825
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach §114 Abs. i Satz 4 SGB XI haben die Pflegeeinrichtungen die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen zu ermöglichen. Die Rechte der Prüfer und Rechte der ambulanten Pflegeeinrichtung bzw. der weiteren Betroffenen - insbesondere also der Kunden werden im SGB XI geregelt. Schweigt das Gesetz, so sind allgemeine Rechtsnormen, vertragliche Regelungen oder der Vergleich mit anderen Gesetzen innerhalb unserer Rechtsordnung heranzuziehen.
Schlagworte
MDK
PFLEGEPERSONAL
BEFRAGUNG
EINWILLIGUNG
GESETZ
HEIMBEWOHNER
CHECKLISTE
WOHNUNG
PERSONEN
BEURTEILUNG
SICHERHEIT
Häusliche Pflege
Hannover