CareLit Fachartikel
Eine gewisse Ermächtigung von Laien ist unbedingt wünschenswert
Greifer, M.; · Competence, Zürich · 2017 · Heft 5 · S. 4 bis 5
Dokument
175902
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Jahr 2013 trat das aktuell geltende Kinderund Erwachsenenschutzgesetz (KESG) in Kraft, welches zu einer Stärkung der Patientenrechte führte. Seither ist die Patientenverfügung, die ein Mensch im Voraus verfasst hat, verbindlich zu beachten. Damit ist meistens auch verbunden, dass ein Patient sich darüber äussern kann, von wem er vertreten werden möchte, wenn er vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr selbst entscheiden kann.
Schlagworte
ETHIK
ANGEHÖRIGE
PATIENT
ERMÄCHTIGUNG
PATIENTENVERFÜGUNG
TEAM
ROLLE
PATIENTENRECHTE
PERSONEN
ES
PRAXIS
ARBEIT
MENSCHEN
ZIELE
Competence
Zürich