CareLit Fachartikel

Eine gewisse Ermächtigung von Laien ist unbedingt wünschenswert

Greifer, M.; · Competence, Zürich · 2017 · Heft 5 · S. 4 bis 5

Dokument
175902
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Competence, Zürich
Autor:innen
Greifer, M.;
Ausgabe
Heft 5 / 2017
Jahrgang 81
Seiten
4 bis 5
Erschienen: 2017-05-01 00:00:00
ISSN
1424-2168
DOI

Zusammenfassung

Im Jahr 2013 trat das aktuell geltende Kinderund Erwachsenenschutzgesetz (KESG) in Kraft, welches zu einer Stärkung der Patientenrechte führte. Seither ist die Patientenverfügung, die ein Mensch im Voraus verfasst hat, verbindlich zu beachten. Damit ist meistens auch verbunden, dass ein Patient sich darüber äussern kann, von wem er vertreten werden möchte, wenn er vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr selbst entscheiden kann.

Schlagworte

ETHIK ANGEHÖRIGE PATIENT ERMÄCHTIGUNG PATIENTENVERFÜGUNG TEAM ROLLE PATIENTENRECHTE PERSONEN ES PRAXIS ARBEIT MENSCHEN ZIELE Competence Zürich