CareLit Fachartikel

Kosten für Abschriften aus der Patientenakte

Das Krankenhaus, Berlin · 2017 · Heft 5 · S. 410 bis 412

Dokument
176085
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2017
Jahrgang 109
Seiten
410 bis 412
Erschienen: 2017-05-01 00:00:00
ISSN
0340-3602
DOI

Zusammenfassung

Begehrt der Patient oder dessen Erbe Abschriften aus der Patientenakte gemäß § 630g Abs. 3, Abs. 1 BGB, ist er hinsichtlich der entstehenden Kosten für die Fertigung der Abschriften vorleistungspflichtig gemäß § 811 Abs. 2 Satz 2 BGB. Der Vorlegungsverpflichtete kann die Vorlegung bis zur Kostenerstattung verweigern. Ein entsprechendes Leistungsverweigerungsrecht des Vorlegungsverpflichteten ist nicht von Amts wegen zu berücksichtigen, sondern von dem Vorlegungsverpflichteten unter Mitteilung der zu erwartenden Kosten geltend zu machen.

Schlagworte

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