CareLit Fachartikel
KBV sieht Regressrisiko für Ärzte
Korzilius, H.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2017 · Heft 5 · S. 722 bis 723
Dokument
176088
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach Ansicht der Richter darf kein Mischpreis gebildet werden, wenn der G-BA im Rahmen der Nutzenbewertung eines Wirkstoffs bei einer Patientengruppe einen Zusatznutzen erkennt, diesen aber bei einer oder mehreren anderen verneint.Denn der Gesetzgeber habe Vorgaben zur Höhe des zu verhan-delnden Erstattungsbetrages gemacht. So regele § 130 b Abs. 3 SGB V, dass Arzneimittel, denen der G-BA keinen Zusatznutzen bescheinigt habe, nicht teurer sein dürften als die Standardtherapie.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
CDU
ENTWICKLUNG
GESETZ
THERAPIE
UNTERNEHMEN
HÖHE
PATIENTEN
ES
Deutsches Ärzteblatt
Köln