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KBV sieht Regressrisiko für Ärzte

Korzilius, H.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2017 · Heft 5 · S. 722 bis 723

Dokument
176088
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt, Köln
Autor:innen
Korzilius, H.;
Ausgabe
Heft 5 / 2017
Jahrgang 114
Seiten
722 bis 723
Erschienen: 2017-05-05 00:00:00
ISSN
0176-3695
DOI

Zusammenfassung

Nach Ansicht der Richter darf kein Mischpreis gebildet werden, wenn der G-BA im Rahmen der Nutzenbewertung eines Wirkstoffs bei einer Patientengruppe einen Zusatznutzen erkennt, diesen aber bei einer oder mehreren anderen verneint.Denn der Gesetzgeber habe Vorgaben zur Höhe des zu verhan-delnden Erstattungsbetrages gemacht. So regele § 130 b Abs. 3 SGB V, dass Arzneimittel, denen der G-BA keinen Zusatznutzen bescheinigt habe, nicht teurer sein dürften als die Standardtherapie.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL CDU ENTWICKLUNG GESETZ THERAPIE UNTERNEHMEN HÖHE PATIENTEN ES Deutsches Ärzteblatt Köln