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Streichung eines Hilfsmittels aus dem Hilfsmittelverzeichnis - Anmerkung für die PraxisBSG, 3. Senat, Urt. v. 23.06.2016 - B3 KR 20/15 Ra*

Schmidt-Murra, C.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2017 · Heft 1 · S. 12 bis 14

Dokument
176131
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Schmidt-Murra, C.;
Ausgabe
Heft 1 / 2017
Jahrgang 17
Seiten
12 bis 14
Erschienen: 2017-01-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Das Urteil befasst sich mit dem für die Medizinprodukteindustrie bedeutsamen Thema, welche Anforderungen an die Streichung eines Hilfsmittels aus dem Hilfsmittelverzeichnis zu stellen sind. Das Gericht äußert sich hierbei zu der seit der Neufassung des § 139 SGB V im Rahmen des GKV-WSG umstrittenen Frage, inwieweit der Amtsermittlungsgrundsatz in Abgrenzung zum Beibringungsgrundsatz für den beklagten Spitzenverband Bund der Krankenkassen sowie die Tatsacheninstanzen Anwendung findet. Das BSG beschreibt zudem erstmals ausführlich die Voraussetzungen für die Festlegung neuer Qualitätsstandards.

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG AUFNAHME PFLEGEHILFSMITTEL RECHTSPRECHUNG HERSTELLUNG NORM UNTERLAGEN RISIKO MedizinProdukte Recht Frankfurt