CareLit Fachartikel

Irreführende Werbung für Schuheinlagen: Fehlende wissenschaftliche Absicherung von Werbeaussagen

MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2017 · Heft 1 · S. 20 bis 24

Dokument
176133
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2017
Jahrgang 17
Seiten
20 bis 24
Erschienen: 2017-01-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Eine Irreführung ist in der Werbung für Medizinprodukte (hier: Schuheinlagen) dann gegeben, wenn eine therapeutische Wirksamkeit als objektiv richtig beigemessen wird, diese Wirksamkeit aber fachlich (noch) umstritten ist, oder wenn dem Werbenden jegliche wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse fehlen, die die werbliche Behauptung stützen können (Anschluss BGH, Urt. v. 6.2.2013,1 ZR 62/11, GRUR 2013, 649 Basisinsulin mit Gewichtsvorteil). Irreführend ist die Werbung für Schuheinlagen mit der Behauptung, deren Tragen sei geeignet, das durch Schmerzen beeinträchtigte Wohlbefinden positiv zu verändern.

Schlagworte

STUDIE MARKETING BUNDESGERICHTSHOF SPRACHE ENTSCHEIDUNG FORSCHUNG WERBUNG TRAGEN WISSENSCHAFT WAHRSCHEINLICHKEIT RÜCKENSCHMERZEN APOTHEKEN INTERNET LEISTUNG VERSTÄNDNIS WIRBELSÄULE