CareLit Fachartikel

Rechtsprobleme in Zusammenhang mit der beamtenrechtlichen Probezeit

Baßlsperger, M.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2017 · Heft 5 · S. 171 bis 183

Dokument
176168
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Baßlsperger, M.;
Ausgabe
Heft 5 / 2017
Jahrgang 60
Seiten
171 bis 183
Erschienen: 2017-05-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit dient der dauernden Wahrnehmung von hoheitlichen Aufgaben. Es bildet unter den verschiedenen Ausgestaltungsmöglichkeiten des Bundes-beamtengesetzes und des Beamtenstatusgesetzes die Regel. Damit eine solche Verbeamtung auf Lebenszeit vorgenommen werden kann, hat sich ein Beamter während einer Probezeit zu bewähren. Ziel dieser Probezeit ist also die anschließende Berufung auf Lebenszeit. Dabei steht das Beamtenverhältnis auf Probe nicht nur in zeitlicher, sondern auch in statusrechtlicher Hinsicht zwischen dem Beamtenverhältnis auf Widerruf und demjenigen auf Lebenszeit, ln d…

Schlagworte

PROBEZEIT PATIENTENUEBERLEITUNG BEWÄHRUNG TÄTIGKEIT ARBEITSUNFAEHIGKEIT EINSTELLUNG PRAXIS ES RUHESTAND EIGNUNG LEISTUNG ZEIT WAHRSCHEINLICHKEIT DRUCK BEURTEILUNG RECHTSPRECHUNG