CareLit Fachartikel
Mitbestimmung der Höherbewertung einer Angestellten
Die Personalvertretung, Berlin · 2017 · Heft 5 · S. 194 bis 196
Dokument
176173
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Dienststellenleiter muss dem Personalrat zur Begründung einer beabsichtigten Höhergruppierung ergänzend zur konkreten Arbeitsplatzbeschreibung und bewertung grundsätzlich weder die Gesichtspunkte für die frühere Eingruppierung des Angestellten noch die Stellenbewertungen bzw. Stellenbeschreibungen aller Arbeitsplätze übermitteln.
Schlagworte
EINGRUPPIERUNG
PERSONALRAT
STELLENBESCHREIBUNG
ARBEITSPLATZ
BADEN-WÜRTTEMBERG
ENTSCHEIDUNG
SCHREIBEN
UNTERLAGEN
HAND
Die Personalvertretung
Berlin