Eigenschaft Heilpädagogischer Förderlehrer als Lehrkraft i.S.d. TVöD-V
Die Personalvertretung, Berlin · 2017 · Heft 5 · S. 196 bis 199
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin ist ausgebildete Erzieherin. Sie ist seit 1994 beim Beklagten beschäftigt, der für und mit geistig behinderten Rindern arbeitet und für diese eine Schule mit Schulvorbereitender Einrichtung (SVE) betreibt. In dieser Schule sind neben beamteten Sonderschullehrern auch heilpädagogische Förderlehrer tätig. Nach Feststellung des Landesarbeitsgerichts wird die Klägerin als heilpädagogische Förderlehrerin eingesetzt ... Die Parteien sind aufgrund beiderseitiger Tarifbindung u.a. an die Durchgeschriebene Fassung des TVöD für den Bereich Verwaltung im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeherverbän…