CareLit Fachartikel
Der polizeiund ordnungsrechtliche Anspruch obdachloser Menschen auf notdürftige Unterbringung Die wichtigsten Grundsätze des Obdachlosenpolizeirechts-Teil 2
Ruder, K.-H.; · Nachrichtendienst des Deutschen Vereins, Frankfurt · 2017 · Heft 5 · S. 205 bis 209
Dokument
176176
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Verfügt eine obdachlose Person nicht über eine Unterkunft, die Schutz vor den Unbilden des Wetters und Raum für die notwendigsten Lebensbedürfnisse bietet, und kann sie sich nicht selbst helfen, muss die Polizeiund Ordnungsbehörde als unterste Gefahrenabwehrbehörde ein vorläufiges und befristetes Unterkommen einfacher Art zur Verfügung stellen. Zwar treffen die Polizeiund Ordnungsbehörden ihre Anordnungen grundsätzlich nach pflichtgemäßem Ermessen (sog. Opportunitätsprinzip).
Schlagworte
UNTERBRINGUNG
BEHÖRDE
BREMEN
FAMILIE
KOSTEN
LEBEN
MENSCHEN
NOTUNTERKUNFT
POLIZEI
MENSCHENRECHTE
ES
ZEIT
SICHERHEIT
WOHNUNG
SELBSTHILFE
DEUTSCHLAND