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Der polizeiund ordnungsrechtliche Anspruch obdachloser Menschen auf notdürftige Unterbringung Die wichtigsten Grundsätze des Obdachlosenpolizeirechts-Teil 2

Ruder, K.-H.; · Nachrichtendienst des Deutschen Vereins, Frankfurt · 2017 · Heft 5 · S. 205 bis 209

Dokument
176176
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Nachrichtendienst des Deutschen Vereins, Frankfurt
Autor:innen
Ruder, K.-H.;
Ausgabe
Heft 5 / 2017
Jahrgang 30
Seiten
205 bis 209
Erschienen: 2017-05-01 00:00:00
ISSN
keine ISSN
DOI

Zusammenfassung

Verfügt eine obdachlose Person nicht über eine Unterkunft, die Schutz vor den Unbilden des Wetters und Raum für die notwendigsten Lebensbedürfnisse bietet, und kann sie sich nicht selbst helfen, muss die Polizeiund Ordnungsbehörde als unterste Gefahrenabwehrbehörde ein vorläufiges und befristetes Unterkommen einfacher Art zur Verfügung stellen. Zwar treffen die Polizeiund Ordnungsbehörden ihre Anordnungen grundsätzlich nach pflichtgemäßem Ermessen (sog. Opportunitätsprinzip).

Schlagworte

UNTERBRINGUNG BEHÖRDE BREMEN FAMILIE KOSTEN LEBEN MENSCHEN NOTUNTERKUNFT POLIZEI MENSCHENRECHTE ES ZEIT SICHERHEIT WOHNUNG SELBSTHILFE DEUTSCHLAND