CareLit Fachartikel

Fachkraft für Arbeitssicherheit - Eingruppierung - Entgeltordnung TV-L

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2017 · Heft 5 · S. 285 bis 288

Dokument
176264
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2017
Jahrgang 31
Seiten
285 bis 288
Erschienen: 2017-05-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Nach dem ASiG muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit über sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Weist der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Tätigkeit zu, die im Wesentlichen den in § 6 ASiG aufgezählten Aufgaben entspricht, ist regelmäßig davon auszugehen, dass die Tätigkeit technische Fachkenntnisse fordert und technischen Charakter hat.

Schlagworte

TÄTIGKEIT ARBEITSSCHUTZ AUSBILDUNG EINGRUPPIERUNG ARBEITGEBER URTEIL CHARAKTER SCHREIBEN NATURWISSENSCHAFTEN MENSCHEN STIFTUNGEN BERATUNG UNFALLVERHÜTUNG VERHALTEN PRAXIS BODEN