CareLit Fachartikel
Fachkraft für Arbeitssicherheit - Eingruppierung - Entgeltordnung TV-L
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2017 · Heft 5 · S. 285 bis 288
Dokument
176264
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach dem ASiG muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit über sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Weist der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Tätigkeit zu, die im Wesentlichen den in § 6 ASiG aufgezählten Aufgaben entspricht, ist regelmäßig davon auszugehen, dass die Tätigkeit technische Fachkenntnisse fordert und technischen Charakter hat.
Schlagworte
TÄTIGKEIT
ARBEITSSCHUTZ
AUSBILDUNG
EINGRUPPIERUNG
ARBEITGEBER
URTEIL
CHARAKTER
SCHREIBEN
NATURWISSENSCHAFTEN
MENSCHEN
STIFTUNGEN
BERATUNG
UNFALLVERHÜTUNG
VERHALTEN
PRAXIS
BODEN