Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme
Rechtsdepesche, Köln · 2017 · Heft 5 · S. 134 bis 136
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit Bescheid vom 21.5.2014 widerrief der Beklagte nach vorheriger Anhörung die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung und forderte die Hebamme auf, die Erlaubnisurkunde herauszugeben. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass sich die Hebamme eines Verhaltens schuldig gemacht habe, aus dem sich ihre Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Hebammenberufs ergebe. Trotz wiederholter Aufforderungen durch die Region Hannover als untere Gesundheitsbehörde und die zuständige Behörde habe die Klägerin im Zeitraum von 2011 bis 2013 ihre Anzeigepflichten nach § 7 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über die Ausübung des Heba…