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Was macht die Lage der Dienstleister so schwierig Verantwortung und Haftung externerFachkräfte und Beauftragter

Wilrich, T.; · Sicherheitsingenier, Heidelberg · 2017 · Heft 5 · S. 36 bis 40

Dokument
176293
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsingenier, Heidelberg
Autor:innen
Wilrich, T.;
Ausgabe
Heft 5 / 2017
Jahrgang 8
Seiten
36 bis 40
Erschienen: 2017-05-01 00:00:00
ISSN
0300-3329
DOI

Zusammenfassung

Auch Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte und Umweltbeauftragte müssen Verantwortung übernehmen für die ordentliche Erledigung ihrer Aufgaben und Pflichten. Bei Fehlern können sie haften. Sie sind entweder als Arbeitnehmer fest anqestellt für nur ein Unternehmen tätig [interne Berater) oder als selbstständige Dienstleister von mehreren Unternehmen beauftragt [externe Berater). Dieser Unterschied ist für den Verantwortungsund Haftungsumfang überraschend wichtig, wie im Folgenden beschrieben wird.

Schlagworte

ARBEITSSCHUTZ UNTERNEHMEN URTEIL ARBEITGEBER UNFALL ARBEITNEHMER BETRIEBSÄRZTE BERATER BERATUNG ZEIT VERTRÄGE PERSONEN GESUNDHEIT LEBEN FREIHEIT EIGENTUM