CareLit Fachartikel

Praxisübergabe mit dem richtigen Kniff

MOCHNIK, T.; · Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein · 2017 · Heft 5 · S. 34 bis 36

Dokument
176308
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein
Autor:innen
MOCHNIK, T.;
Ausgabe
Heft 5 / 2017
Jahrgang 56
Seiten
34 bis 36
Erschienen: 2017-05-01 00:00:00
ISSN
0942-8623
DOI

Zusammenfassung

Für Inhaber von ergotherapeutischen Praxen gibt es kein Höchstalter. Der Zeitpunkt des Ruhestands kann daher frei gewählt werden und ist nicht abhängig vom gesetzlichen Rentenalter oder anderen Vorschriften. Neben den persönlichen Wünschen, der familiären Situation sowie sozialund zivilrechtlichen Themen gibt es auch aus steuerlicher Sicht einiges zu beachten. Sprechen Sie daher rechtzeitig Ihren Steuerberater an. Er kann mit Ihnen die für Sie steuerlich günstigste Variante planen. Denn; Es ist immer besser, gut beraten zu agieren statt nur noch reagieren zu können.

Schlagworte

STEUER ERGOTHERAPEUT RECHT RENTE RISIKO TÄTIGKEIT PRAXIS ERGOTHERAPEUTEN ES EINKOMMENSTEUER STEUERN LEBEN RUHESTAND ARBEIT TRAGEN Ergotherapie & Rehabilitation