Praxisübergabe mit dem richtigen Kniff
MOCHNIK, T.; · Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein · 2017 · Heft 5 · S. 34 bis 36
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für Inhaber von ergotherapeutischen Praxen gibt es kein Höchstalter. Der Zeitpunkt des Ruhestands kann daher frei gewählt werden und ist nicht abhängig vom gesetzlichen Rentenalter oder anderen Vorschriften. Neben den persönlichen Wünschen, der familiären Situation sowie sozialund zivilrechtlichen Themen gibt es auch aus steuerlicher Sicht einiges zu beachten. Sprechen Sie daher rechtzeitig Ihren Steuerberater an. Er kann mit Ihnen die für Sie steuerlich günstigste Variante planen. Denn; Es ist immer besser, gut beraten zu agieren statt nur noch reagieren zu können.