Strafbarkeit von Heilpraktikern nach § 299a StGB (Bestechlichkeit im Gesundheitswesen)
Stebner, F. A.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2017 · Heft 5 · S. 178 bis 182
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
§ 299a StGB und § 299b StGB^ sollen seit vielen Jahren bekannte Korruptionspraktiken im Gesundheitswesen wegen deren wirtschaftlichen und sozialrechtlichen Bedeutung strafrechtlich bekämpfen. Bislang konnten lediglich berufsrechtliche Verstöße von Ärzten, Zahnärzten, Apothekern oder Psychologischen Psychotherapeuten, für die ein verbindliches Berufsrecht gilt, berufsrechtlich geahndet werden. § 299a StGB tritt nun neben die Möglichkeit der berufsrechtlichen Verfolgung für diese Berufe. Für Physiotherapeuten, Heilpraktiker oder andere Berufsangehörige im Gesundheitswesen gilt dagegen kein verbindliches Berufsrech…