CareLit Fachartikel

Strafbarkeit von Heilpraktikern nach § 299a StGB (Bestechlichkeit im Gesundheitswesen)

Stebner, F. A.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2017 · Heft 5 · S. 178 bis 182

Dokument
176346
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Stebner, F. A.;
Ausgabe
Heft 5 / 2017
Jahrgang 39
Seiten
178 bis 182
Erschienen: 2017-05-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

§ 299a StGB und § 299b StGB^ sollen seit vielen Jahren bekannte Korruptionspraktiken im Gesundheitswesen wegen deren wirtschaftlichen und sozialrechtlichen Bedeutung strafrechtlich bekämpfen. Bislang konnten lediglich berufsrechtliche Verstöße von Ärzten, Zahnärzten, Apothekern oder Psychologischen Psychotherapeuten, für die ein verbindliches Berufsrecht gilt, berufsrechtlich geahndet werden. § 299a StGB tritt nun neben die Möglichkeit der berufsrechtlichen Verfolgung für diese Berufe. Für Physiotherapeuten, Heilpraktiker oder andere Berufsangehörige im Gesundheitswesen gilt dagegen kein verbindliches Berufsrech…

Schlagworte

HEILPRAKTIKER GESUNDHEITSWESEN GESETZ PSYCHOTHERAPIE AUSBILDUNG KORRUPTION BERUFE PHYSIOTHERAPEUTEN PATIENTEN DEUTSCHLAND HÖHE PERSONEN BUNDESREGIERUNG BEURTEILUNG APOTHEKER SCHULEN