Nutzen-Risiko-Verhältnis bei der Bewertung eines Arzneimittels
Pharma Recht, Frankfurt · 2017 · Heft 5 · S. 196 bis 201
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Oktober 1999 beantragte die Klägerin die Verlängerung der Zulassung nach § 31 Abs. 2 AMG. In der mit Mängelschreiben des BfArM vom 25. Februar 2002 übersandten fachlichen Stellungnahme zur Klinik hieß es, dass die Kommission D in ihrer Sitzung vom 24. November 1999 das der Monographie „Calotropis gigantea“ zugrunde liegende Erkenntnismaterial neu gesichtet und bewertet sowie festgestellt habe, dass die Indikation „Fettleibigkeit“ nicht dem Arzneimittelbild von Calotropis gigantea entspreche. Die therapeutische Wirksamkeit des Arzneimittels könne daher mit der Bezugnahme auf diese Monographie nicht mehr ausrei…