CareLit Fachartikel
Erstbegehungsgefahr für Verletzung einer Unionsmarke nach Erwerb einer generischen Top-Level-Domain
Pharma Recht, Frankfurt · 2017 · Heft 5 · S. 201 bis 204
Dokument
176350
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ob die Verwendung einer generischen Top-Level-Domain (gTLD), deren Bestandteil eine Unionsmarke ist, zu einer Verletzung dieser Unionsmarke führt, hängt von den Umständen des Einzelfalles, insbesondere davon ab, ob nach dem unter Verwendung der gTLD gebildeten Domainnamen sowie dem Inhalt des Internetauftritts das Angebot einen hinreichenden wirtschaftlichen Bezug zum Gebiet der Europäischen Union aufweist und die weiteren Voraussetzungen einer markenrechtlichen Verwechslungsgefahr gegeben sind.
Schlagworte
BUNDESGERICHTSHOF
UNTERNEHMEN
BEWERBUNG
URTEIL
USA
HAMBURG
AINS
DEUTSCHLAND
RECHTSPRECHUNG
KANADA
EUROPA
BEURTEILUNG
ES
ZEIT
VERHALTEN
INTERNET