CareLit Fachartikel

Erstbegehungsgefahr für Verletzung einer Unionsmarke nach Erwerb einer generischen Top-Level-Domain

Pharma Recht, Frankfurt · 2017 · Heft 5 · S. 201 bis 204

Dokument
176350
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2017
Jahrgang 39
Seiten
201 bis 204
Erschienen: 2017-05-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Ob die Verwendung einer generischen Top-Level-Domain (gTLD), deren Bestandteil eine Unionsmarke ist, zu einer Verletzung dieser Unionsmarke führt, hängt von den Umständen des Einzelfalles, insbesondere davon ab, ob nach dem unter Verwendung der gTLD gebildeten Domainnamen sowie dem Inhalt des Internetauftritts das Angebot einen hinreichenden wirtschaftlichen Bezug zum Gebiet der Europäischen Union aufweist und die weiteren Voraussetzungen einer markenrechtlichen Verwechslungsgefahr gegeben sind.

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF UNTERNEHMEN BEWERBUNG URTEIL USA HAMBURG AINS DEUTSCHLAND RECHTSPRECHUNG KANADA EUROPA BEURTEILUNG ES ZEIT VERHALTEN INTERNET