Erlaubnis und Zulassungsfreiheit von Rezepturund Defekturarzneimitteln
Pharma Recht, Frankfurt · 2017 · Heft 5 · S. 215 bis 222
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die erlaubnisfreie Herstellung und das zulassungsfreie Inverkehrbringen von Arzneimitteln als Rezepturarzneimittel setzen voraus, dass zu Beginn der Herstellung die Identität des Patienten, an den das Arzneimittel abgegeben wird, bekannt ist. Eine Verschreibung mit dem Vermerk füf: den Praxisbedarf oder ad manu medici schließt eine Herstellung als Rezepturarzneimittel aus, da der Arzt erst nachträglich eine Individualisierung des Patienten vornimmt. Der Begriff abgabefertige Packung in der Mengenbeschränkung für Defekturarzneimittel auf bis zu hundert abgabefertige Packungen an einem Tag nach § 21 Abs. 2 Nr. 1 A…