CareLit Fachartikel

Erlaubnis und Zulassungsfreiheit von Rezepturund Defekturarzneimitteln

Pharma Recht, Frankfurt · 2017 · Heft 5 · S. 215 bis 222

Dokument
176352
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2017
Jahrgang 39
Seiten
215 bis 222
Erschienen: 2017-05-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Die erlaubnisfreie Herstellung und das zulassungsfreie Inverkehrbringen von Arzneimitteln als Rezepturarzneimittel setzen voraus, dass zu Beginn der Herstellung die Identität des Patienten, an den das Arzneimittel abgegeben wird, bekannt ist. Eine Verschreibung mit dem Vermerk füf: den Praxisbedarf oder ad manu medici schließt eine Herstellung als Rezepturarzneimittel aus, da der Arzt erst nachträglich eine Individualisierung des Patienten vornimmt. Der Begriff abgabefertige Packung in der Mengenbeschränkung für Defekturarzneimittel auf bis zu hundert abgabefertige Packungen an einem Tag nach § 21 Abs. 2 Nr. 1 A…

Schlagworte

HERSTELLUNG ARZNEIMITTEL APOTHEKE RICHTLINIE ARZNEIMITTELRECHT BUNDESGERICHTSHOF PATIENTEN HÄMODYNAMIK ANGIOGRAPHIE FLUORESCEIN NATRIUMHYDROXID RECHTSPRECHUNG KOLOSKOPIE NAMEN PORTION HÖHE