CareLit Fachartikel

Probezeit: Abgekürzte Kündigungsfrist

Sausen, P.; · Altenheim, Hannover · 2017 · Heft 6 · S. 32 bis 33

Dokument
176379
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Sausen, P.;
Ausgabe
Heft 6 / 2017
Jahrgang 56
Seiten
32 bis 33
Erschienen: 2017-06-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Wenn ein vom Arbeitgeber vorformulierter Arbeitsvertrag eine Probezeit von längstens sechs Monaten vorsieht, kann das Arbeitsverhältnis grundsätzlich mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Falls eine weitere Regelung eine längere Kündigungsfrist festlegt, muss klar formuliert sein, dass die längere Frist erst nach Ablauf der Probezeit gelten soll.

Schlagworte

PROBEZEIT ARBEITGEBER ARBEITNEHMER ARBEITSVERTRAG KÜNDIGUNG MITARBEITER ARBEITSVERHÄLTNIS ES ZEIT HAND Altenheim Hannover