Patientenund Angehörigen-Beratung
Titzer, H.; · ProCare, Wien · 2017 · Heft 5 · S. 24 bis 27
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Informationsweitergabe an und Beratung von Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörigen zählt nicht erst seit der Novelle des Gesundheitsund Krankenpflegegesetzes im Jahr 2016 zu den pflegerischen Kernkompetenzen von diplomierten Pflegepersonen. Zu diesem Kompetenzbereich zählt ebenso die theorleund konzeptgeleitete Gesprächsführung, Beratung zur Gesundheitsund Krankenpflege sowie die Organisation und Durchführung von Schulungen, die Förderung der Gesund-heitskompetenz, Gesundheitsförderung und Prävention und die Weiterentwicklung der beruflichen Handlungskompetenz (GuKG § 14).