CareLit Fachartikel

Die Betreiberdefinition ist da endlich Klarheit für die Leistungserbringer?

Rohde, E.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2017 · Heft 4 · S. 37 bis 42

Dokument
176438
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Rohde, E.;
Ausgabe
Heft 4 / 2017
Jahrgang 17
Seiten
37 bis 42
Erschienen: 2017-04-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Diese Definition ist deshalb von so großer Bedeutung, weil dem Betreiber durch die MPBetreibV zahlreiche Pflichten auferlegt werden. Hierzu zählen neben der Instandhaltung und Aufbereitung gemäß der §§ 7 und 8 MPBetreibV u.a. auch das Führen eines Bestandsverzeichnisses für aktive nicht implantierbare Medizinprodukte (§13 MPBetreibV). Für Medizinprodukte der Anlage 1 (z.B. Infusionspumpen) hat der Betreiber sicherheitstechnische und für Produkte der Anlage 2. (z.B. Blutdruckmessgeräte) messtechnische Kontrollen durchzuführen (§§ 11 und 14 MPBetreibV). Ein Verstoß gegen diese Verpflichtungen kann unter den in § 1…

Schlagworte

BETREIBER KRANKENKASSE PFLEGEHEIM EINRICHTUNG MEDIZINPRODUKT PATIENT INSTANDHALTUNG INFUSIONSPUMPEN ROLLE PFLEGEHEIME ROLLSTÜHLE BETTEN EIGENTUM HAND PATIENTEN ES