CareLit Fachartikel

Notwendigkeit eines erneuten Konformitätsbewertungsverfahrens durch den Parallelimporteur eines Medizinprodukts

Gassner, U. M.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2017 · Heft 4 · S. 51 bis 56

Dokument
176441
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Gassner, U. M.;
Ausgabe
Heft 4 / 2017
Jahrgang 17
Seiten
51 bis 56
Erschienen: 2017-04-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

L&R stellt sterilen chirurgischen Wundverband her. Auf den Verpackungen ist sie als Herstellerin dieser Produkte ausgewiesen. L&R hat eine Konformitätserklärung zu diesen Medizinprodukten der Klasse I, die eine CE-Kennzeichnung tragen, abgegeben. Bios kauft in anderen Mitgliedstaaten die von L&R hergestellten Produkte, um sie nach Deutschland einzuführen und weiterzuverkaufen. Dafür bringt Bios auf der Originalverpackung einen Aufkleber an, der sie als Verantwortliche für das Inverkehrbringen in Deutschland ausweist und ihre Postanschrift, ihre E-Mail-Adresse sowie ihre Telefonund Faxnummern nennt. Der Aufkleber…

Schlagworte

RICHTLINIE BUNDESGERICHTSHOF RECHTSPRECHUNG GESUNDHEIT ENTSCHEIDUNG SICHERHEIT DEUTSCHLAND APOTHEKEN PERSONEN HANDEL PATIENTENSICHERHEIT NAMEN LEISTUNG AUGE PRAXIS MEDIZINPRODUKTERECHT