Notwendigkeit eines erneuten Konformitätsbewertungsverfahrens durch den Parallelimporteur eines Medizinprodukts
Gassner, U. M.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2017 · Heft 4 · S. 51 bis 56
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
L&R stellt sterilen chirurgischen Wundverband her. Auf den Verpackungen ist sie als Herstellerin dieser Produkte ausgewiesen. L&R hat eine Konformitätserklärung zu diesen Medizinprodukten der Klasse I, die eine CE-Kennzeichnung tragen, abgegeben. Bios kauft in anderen Mitgliedstaaten die von L&R hergestellten Produkte, um sie nach Deutschland einzuführen und weiterzuverkaufen. Dafür bringt Bios auf der Originalverpackung einen Aufkleber an, der sie als Verantwortliche für das Inverkehrbringen in Deutschland ausweist und ihre Postanschrift, ihre E-Mail-Adresse sowie ihre Telefonund Faxnummern nennt. Der Aufkleber…