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Unlauterer Wettbewerb: Handlungspflichten eines Unterlassungsschuldners zur Beseitigung des fortdauernden Störungszustandes; Klärung der Zumutbarkeit der Handlungen im Vollstrecku…

Tillmanns, C.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2017 · Heft 4 · S. 65 bis 72

Dokument
176443
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Tillmanns, C.;
Ausgabe
Heft 4 / 2017
Jahrgang 17
Seiten
65 bis 72
Erschienen: 2017-04-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Die Verpflichtung zur Unterlassung einer Handlung, durch die ein fortdauernder Störungszustand geschaffen wurde, ist mangels abweichender Anhaltspunkte regelmäßig dahin auszulegen, dass sie nicht nur die Unterlassung derartiger Handlungen, sondern auch die Vornahme möglicher und zumutbarer Handlungen zur Beseitigung des Störungszustands umfasst. Dies kann die Verpflichtung beinhalten, im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren auf Dritte einzuwirken, soweit dies zur Beseitigung des Störungszustands erforderlich ist. Danach muss ein Schuldner, dem der Vertrieb eines Produkts untersagt worden ist, grundsätzlich durch…

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG SICHERHEIT URTEIL VERBOT HÖHE APOTHEKEN VERHALTEN ES ZEIT PERSONEN BESCHEINIGUNG LEISTUNG HAND GETRÄNKE