CareLit Fachartikel
Urteil über Hausnotruf Bei Auffälligkeiten immer den Rettungsdienst rufen
Care konkret, Hannover · 2017 · Heft 5 · S. 11
Dokument
176491
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Stöhnt der Nutzer eines Hausnotrufsystems nach Drücken der Notruftaste minutenlang in die Notrufanlage, sollten die Mitarbeiter unbedingt den Rettungsdienst rufen. Unterlassen sie diese Hilfsmaßnahme, dann muss der Anbieter des otrufsystems beweisen, dass er aufgetretene Gesundheitsschäden bei dem Hilfebedürftigen nicht zu verantworten hat, urteilte am 11. Mai 2017 der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Er verhandelte in einem tragischen Haftungsfall, in den die Johanniter Unfallhilfe verstrickt war.
Schlagworte
MANN
MITARBEITER
BUNDESGERICHTSHOF
BADEN-WÜRTTEMBERG
RETTUNGSDIENST
PROJEKT
WOHNUNG
ES
GEWALT
FAMILIE
LEBEN
BODEN
MÄNNER
HÖHE
LANDESREGIERUNG
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