CareLit Fachartikel

Urteil über Hausnotruf Bei Auffälligkeiten immer den Rettungsdienst rufen

Care konkret, Hannover · 2017 · Heft 5 · S. 11

Dokument
176491
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Care konkret, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2017
Jahrgang 20
Seiten
11
Erschienen: 2017-05-19 00:00:00
ISSN
1435-9286
DOI

Zusammenfassung

Stöhnt der Nutzer eines Hausnotrufsystems nach Drücken der Notruftaste minutenlang in die Notrufanlage, sollten die Mitarbeiter unbedingt den Rettungsdienst rufen. Unterlassen sie diese Hilfsmaßnahme, dann muss der Anbieter des otrufsystems beweisen, dass er aufgetretene Gesundheitsschäden bei dem Hilfebedürftigen nicht zu verantworten hat, urteilte am 11. Mai 2017 der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Er verhandelte in einem tragischen Haftungsfall, in den die Johanniter Unfallhilfe verstrickt war.

Schlagworte

MANN MITARBEITER BUNDESGERICHTSHOF BADEN-WÜRTTEMBERG RETTUNGSDIENST PROJEKT WOHNUNG ES GEWALT FAMILIE LEBEN BODEN MÄNNER HÖHE LANDESREGIERUNG Care konkret