CareLit Fachartikel

Teilnahme an InEK-Kalkulation Zweifel am Beleihungsakt des „DRG-Instituts“

führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2017 · Heft 6 · S. 560 bis 563

Dokument
176531
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2017
Jahrgang 34
Seiten
560 bis 563
Erschienen: 2017-06-01 00:00:00
ISSN
0175-4548
DOI

Zusammenfassung

Das Verwaltungsgericht Köln wird demnächst über die Klage eines privaten Krankenhausträgers mit Sitz in Berlin (Az.: 7 K 5524/17) zu entscheiden haben, die gewichtige Auswirkungen auf die Entgelte im Krankenhaus haben kann, betrifft sie doch einen zentralen Akteur im DRG-System: das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus. Auf dem Spiel stehen dessen Kompetenzen im Auswahlverfahren von Krankenhäusern, die zur Weiterentwicklung des Entgeltsystems benötigt werden. Der Kläger wehrt sich dagegen, an der Kalkulation der Krankenhausentgelte für die Datenjahre 2016 bis 2020 teilzunehmen. Dazu hatte ihn das InEK i…

Schlagworte

KRANKENHAUS KRANKENHAUSTRÄGER VEREINBARUNG VERGÜTUNG SELBSTVERWALTUNG RECHT ROLLE KRANKENHÄUSER HÖHE SCHREIBEN GEWALT RECHTSPRECHUNG führen und wirtschaften im Krankenhaus Melsungen