Teilnahme an InEK-Kalkulation Zweifel am Beleihungsakt des „DRG-Instituts“
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2017 · Heft 6 · S. 560 bis 563
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Verwaltungsgericht Köln wird demnächst über die Klage eines privaten Krankenhausträgers mit Sitz in Berlin (Az.: 7 K 5524/17) zu entscheiden haben, die gewichtige Auswirkungen auf die Entgelte im Krankenhaus haben kann, betrifft sie doch einen zentralen Akteur im DRG-System: das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus. Auf dem Spiel stehen dessen Kompetenzen im Auswahlverfahren von Krankenhäusern, die zur Weiterentwicklung des Entgeltsystems benötigt werden. Der Kläger wehrt sich dagegen, an der Kalkulation der Krankenhausentgelte für die Datenjahre 2016 bis 2020 teilzunehmen. Dazu hatte ihn das InEK i…