CareLit Fachartikel
Zur rechtlichen Einordnung der arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien
PflegeRecht, Neuwied · 2017 · Heft 5 · S. 280 bis 294
Dokument
176597
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine arbeitsvertragliche Bezugnahme auf kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien kann nicht wie eine Bezugnahme auf Tarifverträge, die vor dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform am 01.01.2002 vereinbart wurde, als Gleichstellungsabrede ausgelegt werden. Eine Bezugnahme auf Arbeitsvertragsrichtlinien kann nicht das Ziel habe, den Mitarbeiter einem aus anderen Gründen an diese Richtlinien gebundenen Arbeitnehmer gleichzustellen.
Schlagworte
AVR
PERSONALRAT
VEREINBARUNG
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
VERGÜTUNG
SCHREIBEN
ES
LEISTUNG
RECHTSPRECHUNG
RICHTLINIE
FREIHEIT
VERTRÄGE
PRAXIS
ARBEITSVERHÄLTNIS
VERSTÄNDNIS