CareLit Fachartikel

Zur rechtlichen Einordnung der arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien

PflegeRecht, Neuwied · 2017 · Heft 5 · S. 280 bis 294

Dokument
176597
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2017
Jahrgang 21
Seiten
280 bis 294
Erschienen: 2017-05-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Eine arbeitsvertragliche Bezugnahme auf kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien kann nicht wie eine Bezugnahme auf Tarifverträge, die vor dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform am 01.01.2002 vereinbart wurde, als Gleichstellungsabrede ausgelegt werden. Eine Bezugnahme auf Arbeitsvertragsrichtlinien kann nicht das Ziel habe, den Mitarbeiter einem aus anderen Gründen an diese Richtlinien gebundenen Arbeitnehmer gleichzustellen.

Schlagworte

AVR PERSONALRAT VEREINBARUNG ARBEITGEBER ARBEITNEHMER VERGÜTUNG SCHREIBEN ES LEISTUNG RECHTSPRECHUNG RICHTLINIE FREIHEIT VERTRÄGE PRAXIS ARBEITSVERHÄLTNIS VERSTÄNDNIS