CareLit Fachartikel
Zur Strafbarkeit des Unterlassens von Rettungsmaßnahmen bei einem freiverantwortlichenSuizid nach zuvor aktiv geleisteter Beihilfe
PflegeRecht, Neuwied · 2017 · Heft 5 · S. 321 bis 336
Dokument
176601
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Beteiligung an einem Selbstmord ist für den, den Garantenpflichten für das Leben des Suizidenten treffen, nach den Tötungstatbeständen und den hierzu entwickelten allgemeinen Grundsätzen strafbar, soweit sich nicht aus der Entscheidung des Gesetzgebers, die Beteiligung an dem Selbstmord als solche straffrei zu lassen, Einschränkungen ergeben«(BGHSt 32, 367ff. (373) »Fall Dr. Wittig«).
Schlagworte
FACHARZT
SUIZID
RECHTSPRECHUNG
TOD
HAMBURG
GUTACHTEN
STRAFE
NEUROLOGIE
PSYCHIATRIE
WOHNUNG
PULS
ATMUNG
SICHERHEIT
FEUERWEHR
GLÜCK
GESCHICHTE