CareLit Fachartikel

Zur Strafbarkeit des Unterlassens von Rettungsmaßnahmen bei einem freiverantwortlichenSuizid nach zuvor aktiv geleisteter Beihilfe

PflegeRecht, Neuwied · 2017 · Heft 5 · S. 321 bis 336

Dokument
176601
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2017
Jahrgang 21
Seiten
321 bis 336
Erschienen: 2017-05-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Die Beteiligung an einem Selbstmord ist für den, den Garantenpflichten für das Leben des Suizidenten treffen, nach den Tötungstatbeständen und den hierzu entwickelten allgemeinen Grundsätzen strafbar, soweit sich nicht aus der Entscheidung des Gesetzgebers, die Beteiligung an dem Selbstmord als solche straffrei zu lassen, Einschränkungen ergeben«(BGHSt 32, 367ff. (373) »Fall Dr. Wittig«).

Schlagworte

FACHARZT SUIZID RECHTSPRECHUNG TOD HAMBURG GUTACHTEN STRAFE NEUROLOGIE PSYCHIATRIE WOHNUNG PULS ATMUNG SICHERHEIT FEUERWEHR GLÜCK GESCHICHTE