Rechtsgutachten gegen Sozialämter erwirkt
Care konkret, Hannover · 2017 · Heft 5 · S. 12
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei Mietern in ambulant begleiteten Demenz-Wohngemeinschaften, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, darf das Sozialamt nicht an den Kosten der Unterkunft als Teil der Hilfe zum Lebensunterhalt sparen, meldet der Fachverband Wohnen in Gemeinschaft NRW. Die besonderen Bedarfe der Erkrankten sind bei der Angemessenheitsprüfung grundsätzlich höher zu bewerten als die örtliche Referenzmiete. Zu diesem Schluss kommt ein juristisches Gutachten, das der Verband bei den Sozialrechtlern Prof Dr. Utz Krahmer (Düsseldorf) und Prof Dr. Sven Höfer (Freiburg) in Auftrag gegeben hat, um eine „möglichst objektive Bewertung der R…