Aus dem G-BA
Das Krankenhaus, Berlin · 2017 · Heft 6 · S. 456 bis 458
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Schritte und Maßnahmen geregelt, die greifen, wenn Perinatalzentren die Personalvorgaben für die Intensivpflege von Frühgeborenen nicht erfüllen. Einen entsprechenden Beschluss zur Änderung der Qualitätssicherungs-Richtlinie Frühund Reifgeborene (QFR-RL) hat der G-BA in seiner Sitzung vom 18. Mai 2017 gefasst. Perinatalzentren, die die Anforderungen an die pflegerische Versorgung auf ihrer Intensivstation ab dem 1. Januar 2017 nicht erfüllen, sind demnach verpflichtet, dies unter Angabe konkreter Gründe dem G-BA unverzüglich mitzuteilen. Es sind dann Vereinbarungen k…