Vergütung ambulanter Notfallbehandiungen seit dem 1. April 2017
Das Krankenhaus, Berlin · 2017 · Heft 6 · S. 485 bis 489
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Erstversorgung von Patienten in Notfallambulanzen in Krankenhäusern entfacht regelmäßig Streit zwischen Krankenhäusern, Krankenkassen sowie Vertragsärzten. Hintergrund ist das vom Bundesverfassungsgericht etablierte „Behandlungsprimat des niedergelassenen Arztes“. Danach obliegt die ambulante Versorgung gesetzlich Versicherter in erster Linie den niedergelassenen Vertragsärzten. Krankenhäuser dürfen nach wie vor nur in wenigen Bereichen direkt ambulante Leistungen erbringen und abrechnen. Nach § 76 Absatz 1 Satz 2 SGB V können im Notfall andere als zugelassene Vertragsärzte und damit auch Krankenhäuser in An…