CareLit Fachartikel

Verbot der Quersubventionierung von anderen Zweckbetrieben

Das Krankenhaus, Berlin · 2017 · Heft 6 · S. 489 bis 490

Dokument
176636
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2017
Jahrgang 109
Seiten
489 bis 490
Erschienen: 2017-06-01 00:00:00
ISSN
0340-3602
DOI

Zusammenfassung

Im Krankenhausbereich werden Rettungsdienste und Medizinische Versorgungszentren häufig zum Beispiel als gemeinnützige Wohlfahrtsbetriebe nach § 66 Abgabenordnung (AO) behandelt. Einrichtungen der Wohlfahrtspflege können einen steuerbegünstigten Zweckbetrieb darstellen, soweit sie in besonderem Maße den in § 53 AO genannten hilfsbedürftigen Personen dienen (§ 66 Absatz 1 AO). Wohlfahrtspflege ist die planmäßige, zum Wohle der Allgemeinheit und nicht des Erwerbs wegen ausgeübte Sorge für notleidende oder gefährdete Mitmenschen (§ 66 Absatz 2 Satz 1 AO).

Schlagworte

FREIE WOHLFAHRTSVERBAENDE SCHLESWIG-HOLSTEIN VERBOT ENTSCHEIDUNG FINANZIERUNG KRANKENHAUS EIGNUNG RECHTSPRECHUNG FINANZVERWALTUNG Das Krankenhaus Berlin