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Sachgrundlose Befristung im öffentlichen Dienst nach § 14 Abs. 2-3 TzBfG im Spiegelneuer Rechtsprechung

Tamm, M.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2017 · Heft 6 · S. 211 bis 219

Dokument
176661
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Tamm, M.;
Ausgabe
Heft 6 / 2017
Jahrgang 60
Seiten
211 bis 219
Erschienen: 2017-06-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Mit der Regelung des §14 TzBfG hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der Befristung von Arbeitsverhältnissen geregelt. Dabei blieben viele Fragen offen und müssen entweder durch den Gesetzgeber im Nachfeld geregelt oder durch die Rechtsprechung lückenschließend entschieden werden. Auch im öffentlichen Dienst breitet sich die Befristung von Arbeitsverhältnissen immer weiter aus. Denn Personal ist kostenintensiv und Haushaltsengpässe führen dazu, dass öffentliche Arbeitgeber langfristige vertragliche Bindungen dort unterlassen, wo es möglich ist.

Schlagworte

ARBEITGEBER ARBEITNEHMER RECHTSPRECHUNG TARIFVERTRAG EINSTELLUNG UNTERNEHMEN ARBEITSVERHÄLTNIS PERSONEN PRAXIS TÄUSCHUNG LITERATUR ES PERSONALABBAU Die Personalvertretung Berlin