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Sachgrundlose Befristung im öffentlichen Dienst nach § 14 Abs. 2-3 TzBfG im Spiegelneuer Rechtsprechung
Tamm, M.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2017 · Heft 6 · S. 211 bis 219
Dokument
176661
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit der Regelung des §14 TzBfG hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der Befristung von Arbeitsverhältnissen geregelt. Dabei blieben viele Fragen offen und müssen entweder durch den Gesetzgeber im Nachfeld geregelt oder durch die Rechtsprechung lückenschließend entschieden werden. Auch im öffentlichen Dienst breitet sich die Befristung von Arbeitsverhältnissen immer weiter aus. Denn Personal ist kostenintensiv und Haushaltsengpässe führen dazu, dass öffentliche Arbeitgeber langfristige vertragliche Bindungen dort unterlassen, wo es möglich ist.
Schlagworte
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
RECHTSPRECHUNG
TARIFVERTRAG
EINSTELLUNG
UNTERNEHMEN
ARBEITSVERHÄLTNIS
PERSONEN
PRAXIS
TÄUSCHUNG
LITERATUR
ES
PERSONALABBAU
Die Personalvertretung
Berlin