Tarifvorrang und Mitbestimmung bei Eingruppierungen
Die Personalvertretung, Berlin · 2017 · Heft 6 · S. 224 bis 228
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Land Berlin ist als Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) unter anderem an den zwischen der TdL und der Gewerkschaft Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft im DGB (ver. di) sowie dem Gewerkschaftsdachverband DBB Beamtenbund und Tarifunion (dbb) geschlossenen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) gebunden, ln Berlin findet auf die Beschäftigungsverhältnisse der im Landesdienst angestellten Lehrkräfte der TV-L seit dem 1. 9. 2008 anstelle des Bundes-Angestelltentarifvertrages (BAT/BAT-0) Anwendung. Die Geltung des BAT/ BAT-0 bzw. des TV-L sowie die Geltung der Tarifverträge,…