CareLit Fachartikel
Mythen um die Probezeit
Heilberufe · 2017 · Heft 6 · S. 51 bis 53
Dokument
176683
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Um die Probezeit ranken sich viele Missverständnisse. Eines lautet: Innerhalb der Probezeit gibt es keinen Kündigungsschutz, nach der Probezeit immer. Ein weiterer Mythos: Die Dauer beträgt grundsätzlich sechs Monate. Rechtsanwalt Thorsten Siefarth räumt mit Irrtümern auf.
Schlagworte
PROBEZEIT
KÜNDIGUNG
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
ARBEITSVERTRAG
VERTRAG
ARBEITSVERHÄLTNIS
ES
ZEIT
PRAXIS
RATGEBER
BERATER
HEILBERUFE
HAND
ARBEITSPLATZ
VERTRÄGE