CareLit Fachartikel
Die neue Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
Nachrichtendienst des Deutschen Vereins, Frankfurt · 2017 · Heft 6 · S. 249 bis 254
Dokument
176693
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das 2002 in Kraft getretene Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) verpflichtet die Dienststellen und Einrichtungen der Bundesverwaltung, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie zur Herstellung von Barrierefreiheit. Ziele sind die Ermöglichung einer selbstbestimmten Lebensführung und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft (§ 1 BGG).
Schlagworte
GEWALT
SPRACHE
BUNDESREGIERUNG
EINRICHTUNG
HERSTELLUNG
LEBEN
Behinderungen
Behindertengleichstellungsgesetz
Kraft
Getretene
Verpflichtet
Dienststellen
Einrichtungen
Bundesverwaltung
Benachteiligung
Beseitigen