CareLit Fachartikel
Die neue Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
Nachrichtendienst des Deutschen Vereins, Frankfurt · 2017 · Heft 6 · S. 249 bis 254
Dokument
176693
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das 2002 in Kraft getretene Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) verpflichtet die Dienststellen und Einrichtungen der Bundesverwaltung, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie zur Herstellung von Barrierefreiheit. Ziele sind die Ermöglichung einer selbstbestimmten Lebensführung und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft (§ 1 BGG).
Schlagworte
GEWALT
SPRACHE
BUNDESREGIERUNG
EINRICHTUNG
HERSTELLUNG
LEBEN
ZIELE
MENSCHEN
BERLIN
STIFTUNGEN
ARBEIT
ORGANISATIONEN
MENSCHENRECHTE
GESUNDHEITSWESEN
WAHRNEHMUNG
KOMMUNIKATION