CareLit Fachartikel

Die neue Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz

Nachrichtendienst des Deutschen Vereins, Frankfurt · 2017 · Heft 6 · S. 249 bis 254

Dokument
176693
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Nachrichtendienst des Deutschen Vereins, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2017
Jahrgang 30
Seiten
249 bis 254
Erschienen: 2017-06-01 00:00:00
ISSN
keine ISSN
DOI

Zusammenfassung

Das 2002 in Kraft getretene Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) verpflichtet die Dienststellen und Einrichtungen der Bundesverwaltung, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie zur Herstellung von Barrierefreiheit. Ziele sind die Ermöglichung einer selbstbestimmten Lebensführung und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft (§ 1 BGG).

Schlagworte

GEWALT SPRACHE BUNDESREGIERUNG EINRICHTUNG HERSTELLUNG LEBEN ZIELE MENSCHEN BERLIN STIFTUNGEN ARBEIT ORGANISATIONEN MENSCHENRECHTE GESUNDHEITSWESEN WAHRNEHMUNG KOMMUNIKATION